MH - Beratung & Umsetzung
DAS HINWEISGEBERSCHUTZ GESETZ IST BESCHLOSSEN!
Am 16. Dezember 2022 wurde im Bundestag in zweiter und dritter Lesung das neue Gesetz verabschiedet und damit die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) umgesetzt. Im nächsten Schritt muss es nun durch den Bundesrat und könnte dann im Mai 2023 in Deutschland in Kraft treten.
Und beim Schutz der Whistleblower wurde nochmals nachgebessert: Meldestellen müssen nun auch anonymen Hinweisen nachgehen und Vorkehrungen treffen, um eine anonyme Kommunikation mit den meldenden Personen zu ermöglichen. So sollen zukünftig Hinweisgeber aus Unternehmen und Behörden besser vor Repressalien geschützt werden.
Jetzt besteht für alle Unternehmen in Deutschland ab 250 Beschäftigten, aber auch öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern dringender Handlungsbedarf, einen Meldekanal einzurichten. Nur digitale Hinweisgebersysteme erfüllen alle Anforderungen an eine sichere, anonyme, vertrauliche und DSGVO-konforme Kommunikation. Diese Systeme können in mehreren Sprachen aufgesetzt werden und automatisieren auch die vorgeschriebenen Prozesse für die Empfangsbestätigung und die Rückmeldung an die Hinweisgebenden.
Handeln Sie jetzt - installieren Sie jetzt ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen/Organisation! Wenn Sie es jetzt strukturiert einführen und umsetzen, können sie damit nicht nur Missstände in Ihrem Unternehmen frühzeitig erkennen und Schäden verhindern sondern sich damit auch Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Neben einen professionellem, digitalen und preiswerten Hinweisgeber System bieten wir Ihnen auch unsere Unterstützung bei der Konzeption, Installation und Einführung an: Aufbau, Kommunikation, Schulung, neutrale Meldestelle, Reporting, …
Kontaktieren Sie uns direkt:
Michael Hager, Senior Consultant, mh@hinweisgeberschutzsystem.com, M +49 178 972 99 08
