MH - Beratung & Umsetzung
EINLADUNG WEBINAR: Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz , auch für chinesische Tochtergesellschaft
Aktualisiert: 29. Juli 2022
Offene Veranstaltung des CNBW-Arbeitskreise Legal & Tax
Hinweisgebersysteme: Nutzen als Compliance-Instrument für deutsche Unternehmen und Tochtergesellschaften in China
30. August 2022; 9:00 bis 10:00 Uhr (MEZ)
Online
Veranstalter: CNBW
ANMELDUNG:info@china-bw.net
Thematik: Zwei neue Gesetze – die EU-Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – fordern ab 2023 die Einführung und Zurverfügungstellung eines Hinweisgebersystems und Gewährleistung eines wirksamen Hinweisgeberschutzes. Betroffen sind branchenunabhängig deutsche bzw. europäische Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (bzw. ab 17.12.2023 schon ab 50 Mitarbeiter) einschließlich deren Niederlassungen im Ausland.
Die Pflicht zur Einführung eines Hinweisgebersystems bietet eine gute Gelegenheit, das unternehmensinterne Compliance Management System um ein wichtiges Element zu ergänzen. Mit einem Hinweisgebersystem können Gesetzesverstöße bestenfalls vermieden oder zumindest frühzeitig entdeckt und der Eintritt von Schäden sowie das Risiko der Meldung von Verstößen direkt an Behörden reduziert werden.
Welche Anforderungen die Hinweisgebergesetzte für deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften in China haben und was bei der Umsetzung und dem Betrieb eines Hinweisgebersystems zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Webinar.
Moderator:
Richard Hoffmann, Rechtsanwalt und Partner, Ecovis
Themen und Referenten:
EU-Hinweisgeberrichtlinie und deutsche Hinweisgebervorschriften
Michael Hager, Senior Consultant, MH -Beratung + Umsetzung
Umsetzung eines Hinweisgebersystems in China
Rainer Burkardt, Rechtsanwalt und Partner, Burkardt & Partner Rechtsanwälte (Shanghai)
Erfahrungsbericht aus der Unternehmenspraxis
Johannes Mirecki, Managing Director, Würth China Holding
ANMELDUNG:info@china-bw.net
